Liebe Gäste!
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Am 14. Jänner 2022 geht es los und die Türen und Tore unseres Betriebes werden wieder geöffnet.
​Wir bitten Sie folgendes zu beachten:
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2-G-Nachweis in geöffneten Bereichen
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Lockdown für Ungeimpfte (kein 2-G-Nachweis) gilt weiter: Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs nur zu bestimmten Zwecken (z.B. berufliche Zwecke und Ausbildung; Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens; Aufenthalt im Freien etc.)
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Sperrstunde für Betriebsstätten: 22:00 Uhr
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Nachtgastronomie bleibt geschlossen
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strenge Regelungen für Zusammenkünfte (insbes. Teilnehmergrenzen und Nachweise)
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Seit 3. Jänner ist das Impfzertifikat einer Einmalimpfung (Johnson & Johnson) nicht mehr gültig
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Mindestabstand 2 Meter
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FFP2-Maskenpflicht auch im Freien, wenn der Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann (z.B. in Fußgängerzonen)
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2-G-Kontrolle in nicht-lebensnotwendigen Handels- bzw. Dienstleistungsbetrieben
https://www.wko.at/service/3-g-aushang-betriebe.pdf
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Für Tischreservierungen senden sie uns bitte eine Anfrage, und registrieren sie sich, wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen - Vielen Dank!